Komplettschutz

Komplettschutz für ihr Überwachungssystem, Videokamera; Alarmanlage, Türsprechanlage, Brandmeldeanlage oder sogar für alle Elektro-Geräte in Ihrem Haushalt.

Auch an hochwertiger Sicherheitstechnik können im Laufe der Zeit durch eine regelmäßige, intensive Nutzung oder unsachgemäßen Gebrauch Schäden entstehen. Die Kosten für die Reparatur trägt der Besitzer.

Mit dem Komplettschutzes erhalten Sie einen optimalen Schutz für Ihre Technik.

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% optimaler Schutz für Ihre Technik.
Folgende Punkte sind in unserem Komplettschutz in begriffen:
  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
  • Verschleiß/Abnutzung, Alterung
  • Fall-/Sturzschäden, Unfall
  • Fahrlässigkeit
  • unsachgemäße Handhabung
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
  • Akku oder Netzteil
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Implosion/Explosion, Blitzschlag
  • Einwirkung von Fremdkörpern
  • Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates
  • Motor- und Lagerschäden
  • Glaskeramik-Bruch
  • Verkalkung, Verstopfung
  • Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten
  • Arbeitslohn und Ersatzteile
  • Fahrt-/Versandkosten
  • Bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei Folgeschäden
  • Sofortschutz (außer bei gebrauchten Mobiltelefonen und Smartphones)
  • Übernahme der Kostenvoranschlagskosten bei Kostenbeteiligung in Form der Neukaufbeteiligung bei allen Geräten
  • Übernahme der Kosten für Datensicherung, Datenrettung und die Kosten für das Aufspielen eines neuen Betriebssystemes nach einem Schaden an Festplatte, Mainboard oder durch Virenbefall bis maximal 300 Euro je Schadenfall bei Geräten der „Grauen Ware“ (z. B. PC, Notebook, Tablet und weiteren Geräte der Informationstechnik)
  • Neukaufbeteiligung Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen und Smartphones um ein Neugerät handelt.
Wenn Sie Fragen zum Thema Komplettschutz haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Weitere Informationen finden Sie auf www.wertgarantie.de