KFW Förderung

  • Verschiedene Sicherheitssysteme die wir anbieten werden von der KfW staatlich gefördert.
  • So werden unsere Alarm-, Videosysteme und Video Türsprechanlagen von dem KFW Förderungsprogramm 455-E unterstützt.
  • Sie können zum Beispiel dafür, dass Sie in Ihrem Haus ein Alarmsystem oder eine Video Türsprechanlage mit einem Investitionsvolum von 500 Euro installieren, einen Zuschuss von bis zu 20% der Investitionssumme erhalten.
  • Aufgrund der großen Auswahl und teils deutlicher Qualitätsunterschiede ist eine fachkundige individuelle Beratung aus unserer Sicht essentiell. Kontaktieren Sie uns deshalb gerne für ein Beratungsgespräch, auch unterstützen wir Sie bei der Beantragung der KFW Förderung.

Das Wichtigste in Kürze

  • bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maß­nahmen zum Einbruch­schutz in Bestands­gebäuden
  • für alle, die Ihr Eigen­heim vor Einbruch schützen wollen
  • sofort Zuschuss­höhe erfahren

Wer wird gefördert?

  • Jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert.

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Finanzierung als Zuschuss (Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455))
    20 % auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten
    10% auf jeden weiteren Euro pro Antrag, maximal bis 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit
  • Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW bevor Sie mit dem Umbau beginnen.
 

Tipp:

Kontaktieren Sie uns und besprechen Sie mit uns Ihr Vorhaben.
Gerne beraten wir sie zur Antragsstellung und geben Ihnen Auskunft zu Ihren Fragen.

Weiter Information erhalten sie unter folgen Links:

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie die genauen Rahmenbedingung für die jeweilige Förderung bei der KfW direkt erhalten. Wir können keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen geben.